Standesamtliche Hochzeit

Die standesamtliche Hochzeit ist in Polen amtlich gesehen die eigentliche Eheschließung, die vom Staat anerkannt wird. Erst nach der standesamtlichen Hochzeit gilt man offiziell als verheiratet. Aufgrund des Konkordats zwischen dem polnischen Staat und der Kirche können die standesamtliche und die kirchliche, katholische Trauung durch den Pfarrer in einer Zeremonie vollzogen werden.

Trotz dieser Möglichkeit wird immer noch recht oft standesamtlich geheiratet. Dabei haben die zukünftigen Eheleute die freie Wahl bei der Auswahl Ihres Standesamtes. Der Termin muss mindestens ein Montag und ein Tag vor der Eheschließung beim Standesamt ausgemacht werden. Zur Terminvergabe müssen selbstverständlich sowohl der Bräutigam wie auch die Brautfrau erscheinen. Die Trauzeugen müssen erst am Hochzeitstag selbst, etwa 30 Minuten vor der Trauung im Standesamt erscheinen.

Folgende Formalitäten werden beim ersten Besuch des Standesamtes auf Euch zukommen:

  • Ausfüllen einer formellen Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Entscheidung über den zukünftigen Familiennahmen der Eheleute und der Kinder
  • Begleichung der offiziellen Gebühren (zur Zeit etwa 80 Zloty)

Folgende Unteralgen sollte man mitgebracht haben:

  • Personalausweis
  • Kurzform der Geburtsurkunde
  • Geschiedene müssen entsprechende Nachweise vorlegen

Die eigentliche standesamtliche Hochzeit dauert etwa 15 Minuten. Dabei wird vom Standesbeamten eine Rede gehalten. Die Brautleute wiederholen ihr Ehegelöbnis. Als Zeichen der Eheschließung werden die Eheringe ausgetauscht sowie die Urkunde unterschrieben.

Hinweise:

Ausländische Ehepartner müssen vor der Hochzeit folgende Dokumente (zum Teil übersetzt) vorlegen: Reisepass, Geburtsurkunde und die Unbedenklichkeitserklärung (beides übersetzt).

Vor der Hochzeit sollte man sich auch Gedanken über eine Versicherung machen, um mögliche finanzielle Schäden zu vermeiden.